Sportpatent
Sportpatente in der Binnenschifffahrt
Wer auf Binnengewässern unterwegs sein will, benötigt bei Fahrzeugen mit
einer Leistung von mehr als fünf PS den Sportbootführerschein Binnen. Diese
Führerscheine beziehen sich auf die jeweiligen Fahrzeugarten und die
Fahrtstrecken. Alternativ können aber auch Sportpatente abgelegt werden, die
zusätzlich zur Kenntnis der Fahrzeuge auch den Nachweis der entsprechenden
Streckenkenntnisse beinhalten.
Die Patentpflicht auf dem Rhein beispielsweise wurde im Jahr 1998 neu
geregelt. Das Sportpatent für den Rhein, welches auch als Rheinpatent oder
Rheinsportschifferpatent bezeichnet wird, gilt für alle Boote mit einer
Größe von 15-25 Metern. Diese Länge wird ohne Bugspriet und Ruder gemessen.
Bis dahin waren lediglich Schiffe mit einer Wasserverdrängung von mehr als
15 Kubikmetern patentpflichtig. Wer jedoch nachweisen kann, dass er bereits
vor dem 01. Januar 1998 ein Sportfahrzeug mit einer Länge von mehr als 15
Meter, aber einer Wasserverdrängung von weniger als 15 Kubikmetern geführt
hat, konnte das neue Sportpatent bis zum Juli 1999 ohne Prüfung beantragen.
Wer jetzt jedoch neu auf dem Rhein unterwegs sein will, benötigt das neue
Sportpatent, welches verschiedene Kenntnisse erfordert.
Voraussetzungen für das Sportpatent
Um das Binnenschifffahrtspatent für den Rhein erwerben zu können, wird ein
Mindestalter von 18 Jahren gefordert. Weiterhin muss ein ärztliches Zeugnis
vorgelegt werden, welches von einem Arbeitsmediziner erstellt wurde und die
Tauglichkeit zum Führen von Booten auf dem Rhein belegt. Zudem ist der
Sportbootführerschein Binnen Voraussetzungen für den Erwerb des
Sportschifferzeugnisses notwendig, welches vor der Prüfung in Kopie
eingereicht werden muss.
Zusätzlich hierzu müssen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie bereits
Streckenkenntnisse auf dem Rhein besitzen. Entweder muss der Rhein innerhalb
der letzten zehn Jahre 16mal befahren worden sein, davon in den letzten drei
Jahren dreimal in jede Richtung. Alternativ können diese Streckenkenntnisse
auch im Rahmen einer sachgerechten Prüfung anhand des Schifffahrtsbuches
nachgewiesen werden. In diesem Fall ist es notwendig, innerhalb des letzten
Jahres vor Antrag zur Prüfung viermal auf dem Rhein in beide Richtungen
unterwegs gewesen zu sein.
Ausbildung vom Sportpatent
Die Ausbildung für das Rheinpatent kann vor Ort ausgeführt werden. Die
Bootsschulen bieten hierzu entsprechende Kurse an, die am Abend oder am
Wochenende durchgeführt werden. Innerhalb dieser Kurse werden zuerst die
notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, anschließend werden die für
die Prüfung notwendigen praktischen Fähigkeiten erlernt. Ein solcher Kurs
kann somit sehr kurzfristig absolviert werden, in der Regel wird die Prüfung
nur kurze Zeit darauf abgelegt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung hingegen wird das Führen von
Motorbooten auf dem Rhein erlernt. Neben dem An- und Ablegen werden auch
Notfall-Manöver sowie die Navigation auf dem Rhein trainiert.
Prüfung Sportpatent
Im Anschluss an die Ausbildung folgen die beiden Prüfungsteile, die sich in
einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedern. Die theoretische
Prüfung für den Sportbootführerschein ist in vier Teile gegliedert, wobei
eine Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren, eine Prüfung mit Texteingaben und
eine mündliche Prüfung bestanden werden müssen. Zu den möglichen
Themenbereichen der Prüfung gehören sowohl Verordnungen und Merkblätter wie
auch die Maschinenkunde, die Streckenkunde sowie das Führen eines Fahrzeugs.
Eine Aufstellung der Fragen, die für das Sportpatent gestellt werden können,
wird im Rahmen der Ausbildung behandelt und können auch online abgerufen
werden.
Die theoretische Prüfung für das Sportpatent ist bestanden, wenn mindestens
60% der Fragen korrekt beantwortet wurden.
Die praktische Prüfung für das Rheinsportschifferpatent entspricht der
Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen. Innerhalb dieser Prüfung
müssen die Notfallmanöver bestanden werden, zudem müssen die Teilnehmer
zeigen, dass sie mit dem Boot und den Besonderheiten auf dem Rhein
zurechtkommen. Sofern über den Sportbootführerschein Binnen bzw. See
ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden, kann die praktische Prüfung für
das Rheinpatent sogar erlassen werden.
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