Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent ist der Sportbootführerschein, der zum Führen
von Sportbooten auf dem Bodensee berechtigt. Das Patent wird benötigt, wenn
Fahrzeuge mit einem Maschinenantrieb und einer Leistung von mehr als 4,4 kW
geführt werden sollen. Auch dann, wenn ein Segelboot mit einer Segelfläche
von mehr als zwölf Quadratmetern geführt werden soll ist das
Bodenseeschifferpatent notwendig.
Das Bodenseeschifferpatent kann in Deutschland in den Bundesländern
Bayern und Baden-Württemberg erworben werden. Auf Wunsch ist es sogar
möglich, das Patent in einen klassischen Sportbootführerschein Binnen
umschreiben zu lassen, der dann zum Fahren auch auf anderen Binnengewässern
berechtigt.
Einteilung in verschiedene Kategorien vom Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent kann in unterschiedlichen Kategorien ausgestellt
werden.
Dies ist zum einen
- Das Bodenseeschifferpatent A, welches für Fahrzeuge mit einem Antrieb
von mehr als sechs PS ausgestellt wird.
- Das Bodenseeschifferpatent B hingegen wird für das Führen von
Fahrgastschiffen ausgestellt, mit dem mehr als 12 Personen befördert
werden. Sofern Fahrgastschiffe mit maximal zwölf Personen gefahren werden
sollen, ist das Bodenseeschifferpatent A oder D ausreichend. Voraussetzung
ist jedoch, dass der Inhaber des Sportbootführerschein ein Mindestalter
von 21 Jahren aufweist.
- Das Bodenseeschifferpatent C wird für Güterschiffe sowie für
schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb ausgestellt.
- Letztlich steht noch das Bodenseeschifferpatent D zur Verfügung,
welches für Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als zwölf
Quadratmetern ausgestellt wird.
Voraussetzungen Bodenseeschifferpatent
Um den BSSP Schein erhalten zu können, müssen Kursteilnehmer verschiedene
Voraussetzungen erfüllen. Diese können sich nach der Art der einzelnen
Patente unterscheiden. So wird für das Bodenseeschifferpatent D lediglich
ein Mindestalter von 14 Jahren vorausgesetzt, für das Bodenseeschifferpatent
A hingegen muss ein Mindestalter von 18 Jahren nachgewiesen werden. Die
beiden Patente B und C werden sogar erst dann ausgestellt, wenn der
Kursteilnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Zusätzlich zum jeweiligen Mindestalter müssen Inhaber des
Bodenseeschifferpatents auch die Eignung zum Schiffsführer besitzen und
dabei sowohl die körperliche wie auch die geistige Befähigung hierzu
nachweisen können. Auch das Seh-, das Hör- sowie das
Farbunterscheidungsvermögen sowie charakterliche Eignungen werden bei einem
ärztlichen Test untersucht.
Letztlich ist es notwendig, sowohl die theoretische wie auch die mündliche
Prüfung zu bestehen, damit der BSSP Schein ausgestellt werden kann.
Die Ausbildung BSSP Schein
Um die notwendigen Kenntnisse zum Ablegen der Prüfungen für das
Bodenseeschifferpatent erlangen zu können, ist ein BSSP Kurs notwendig.
Dieser kann in vielen Bootsschulen rund um den Bodensee abgelegt werden,
mitunter kann zumindest die theoretische Ausbildung auch online erfolgen.
Somit müssen auswärtige Kursteilnehmer nur zur praktischen Ausbildung sowie
zur Prüfung anreisen.
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung wird das theoretisch notwendige
Wissen vermittelt, wobei neben der Navigation sowie der Ausweich- und
Fahrregeln auch Schallzeichen, Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen oder
Schifffahrtszeichen behandelt werden. Der Umweltschutz sowie die
Seemannschaft sind weitere Ausbildungsteile.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung für den Sportbootführerschein wird dann
der Umgang mit dem Motorboot erlernt, wozu das Anlegen Backbord und
Steuerbord, das Mann-über-Bord-Manöver und die Navigation gehören. Sofern
bereits der Sportbootführerschein Binnen unter Segel vorhanden ist, können
Prüfungsteilnehmer von der praktischen Segelprüfung sowie von den
Segelfragen der theoretischen Prüfung befreit werden.
Prüfung Bodenseeschifferpatent
Die Prüfungen für das Bodenseeschifferpatent müssen nach der Ausbildung
entweder in den Landratsämtern Konstanz oder aber im Bodenseekreis bzw. in
Lindau abgelegt werden. Die Fragen zur theoretischen Prüfung sind im
Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten, wobei zu jedem Bewertungsgebiet
Fragen gestellt werden. Damit wird das gesamte Wissen abgefragt, welches für
das Führen von Motor- oder Segelbooten auf dem Bodensee benötigt wird.
Die praktische Prüfung für den Sportbootführerschein muss auf einem
patentpflichtigen Boot mit Platz für mindestens drei Personen abgelegt
werden. Die Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling sein Sportboot sicher
führen kann und die hierfür notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Teilnehmer
kann das Bodenseeschifferpatent nur dann erhalten, wenn die vorgeschriebenen
Manöver korrekt durchgeführt wurden und die Fähigkeiten zum Führen des
Bootes nachgewiesen werden konnten. Insbesondere das Notfallmanöver
Mann-über-Bord muss mit maximal zwei Versuchen bestanden werden. Ist dies
nicht der Fall, gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt
werden.
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